Kostenübernahme

Alle Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen vor Fahrtbeginn von der Krankenkasse genehmigt werden!

 

Fahrtkosten werden übernommen:

abhaken Für Einweisungs- und Entlassungstransporte
Fahrten zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapien
abhaken Zu ambulanten Behandlungen, wenn mindestens Pflegestufe II oder ein Behindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H vorhanden ist
abhaken Mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Krankenkasse
  Fahrten, die nicht übernommen werden, können als Privatfahrten durchgeführt werden.
   
  Zeichenerklärung:

aG = außergewöhnlich Gehbehindert
Bl = blind
H = hilflos


Patientinformationen

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