Alle Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen vor Fahrtbeginn von der Krankenkasse genehmigt werden!
Für Einweisungs- und Entlassungstransporte Fahrten zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapien |
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Zu ambulanten Behandlungen, wenn mindestens Pflegestufe II oder ein Behindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H vorhanden ist | |
Mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Krankenkasse | |
Fahrten, die nicht übernommen werden, können als Privatfahrten durchgeführt werden. | |
Zeichenerklärung: aG = außergewöhnlich Gehbehindert Bl = blind H = hilflos |